Haus geerbt: Was nun?

Wohnung geerbt: Was nun?

In Deutschland erben jedes Jahr viele Menschen Häuser. Die Freude ist häufig groß, aber danach stellt sich die Frage ein: Was mache ich mit der Immobilie? Wer Alleinerbe ist, kann in Frieden für sich eine Entscheidung treffen. Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, ist eine gute Abstimmung unerlässlich.

 

 

Gemeinsame Erben erbt Objekt



Jetzt ist es wichtig, sich mit den anderen Erben abzustimmen, was mit dem Erbstück passiert. Nur alle zusammen können eine Entscheidung treffen. Die Optionen sind stets vielfältig. So könnte ein Erbe den anderen das Haus abkaufen. Dafür muss dieser eine Erbe natürlich über Möglichkeiten verfügen. Eine andere Option ist, das Erbstück zusammen zu vermieten und sich den Mieterlös zu teilen. Diese Möglichkeit ist oft mit Schwierigkeiten verbunden, da die Vermietung eines Objekts einen gewissen Verwaltungsaufwand mit sich bringt.

 

 

Gemeinsam das Erbstück verkaufen



Der Verkauf ist für viele Erbgemeinschaften und Erben die beste Option. Doch dies sollte mit sehr viel Vorbereitung erfolgen. Wer sich uneinig ist, handelt oft in Eiltempo und dies zieht den Verkaufspreis ganz automatisch nach unten. Daher ist es umso wichtiger, den Immobilienverkauf sorgfältig zu planen. Dazu gehört eine Begutachtung des Objektes, die unabhängig sein sollte. Auf diese Weise schützt sich die Erbengemeinschaft davor, dass der eine sich vom anderen betrogen fühlt. Ein Höchstmaß an Offenheit ist wichtig, damit der Immobilienverkauf innerhalb der Erbengemeinschaft gelingt.

 

 

Zwangsversteigerung unbedingt verhindern



Jeder Erbe hat das Recht, seinen geldlichen Anteil aus dem vererbten Eigentum einzufordern. Im Streitfall heißt dies oft: Zwangsversteigerung. Diese Maßnahme ist unbedingt zu vermeiden, denn Zwangsverkäufe bringen letztlich nur dem Käufer etwas. Die Haus wird zumeist zu einem zu geringen Preis verkauft, was für jeden Erben den Anteil schmälert. Durch einen regulären Verkauf erhalten alle Erben mehr Geld aus dem Verkaufserlös. Rechtzeitig sollte eine Erbengemeinschaft daher einen seriösen Makler vor Ort konsultieren, dank dem der Verkaufsprozess unabhängig, schneller und gewinnbringender erfolgt.

Wenn Sie weitere Fragen zum Umgang mit geerbten Immobilien haben oder Unterstützung bei der Entscheidungsfindung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Foto: © GraphicsRF, Shutterstock.com 693970051

Wohnung geerbt: Was nun?

Immobilie geerbt: Was nun?

In Deutschland erben jedes Jahr viele Menschen Wohnungen. Die Freude ist in der Regel groß, aber danach stellt sich die Frage ein: Was mache ich mit der Geerbten? Wer Alleinerbe ist, kann in Frieden für sich eine Entscheidung treffen. Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, ist eine gute Abstimmung unerlässlich.

 

 

Erbengemeinschaft erbt Objekt



Jetzt ist es wichtig, sich mit den anderen Erben abzustimmen, was mit dem Haus passiert. Nur alle zusammen können eine Entscheidung treffen. Die Alternativen sind immer vielfältig. So könnte ein Erbe den anderen das Objekt abkaufen. Dafür muss dieser eine Erbe natürlich über Mittel verfügen. Eine andere Option ist, das Haus zusammen zu vermieten und sich den Mieteinnahmen zu teilen. Diese Möglichkeit ist oft mit Schwierigkeiten verbunden, da die Vermietung eines Hauses einen gewissen Verwaltungsaufwand mit sich bringt.

 

 

Gemeinsam das Objekt verkaufen



Der Verkauf ist für viele Erbgemeinschaften und Erben die beste Option. Doch dies sollte mit sehr viel Planung erfolgen. Wer sich uneinig ist, handelt oft in Eile und dies zieht den Verkaufspreis ganz automatisch nach unten. Daher ist es umso wichtiger, den Immobilienverkauf sorgfältig zu planen. Dazu gehört eine Begutachtung des Hauses, die unabhängig sein sollte. Auf diese Weise schützt sich die Erbengemeinschaft davor, dass der eine sich vom anderen betrogen fühlt. Ein Optimum an Klarheit ist wichtig, damit der Immobilienverkauf innerhalb der Erbengemeinschaft gelingt.

 

 

Zwangsversteigerung unbedingt verhindern



Jeder Erbe hat das Recht, seinen geldlichen Anteil aus dem geerbten Haus einzufordern. Im Streitfall heißt dies oft: Zwangsversteigerung. Diese Maßnahme ist unbedingt zu vermeiden, denn Zwangsversteigerungen bringen letztlich nur dem Käufer etwas. Die Haus wird zumeist zu einem zu geringen Preis verkauft, was für jeden Erben den Anteil schmälert. Durch einen regulären Verkauf erhalten alle Erben mehr Geld aus dem Verkaufserlös. Rechtzeitig sollte eine Erbengemeinschaft daher einen seriösen Maklerin vor Ort konsultieren, dank dem der Verkaufsprozess unabhängig, schneller und gewinnbringender erfolgt.

Wenn Sie weitere Fragen zum Umgang mit geerbten Immobilien haben oder Unterstützung bei der Entscheidungsfindung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Foto: © GraphicsRF, Shutterstock.com 693970051

Umzug von der Stadt aufs Land – was dabei wichtig ist



Weg aus der beengten Miet- oder Eigentumswohnung, raus aus der lärmenden Stadt. Genau das erhoffen sich viele Stadtbewohner. Vor allem seit mehr Arbeitnehmer von zuhause aus arbeiten. Doch der Umzug ins Grüne sollte gut überlegt sein.

Den Traum vom eigenen Haus mit Garten möchten sich momentan viele Städter erfüllen. Gerade in Coronazeiten haben besonders Großstädter den Metropolen den Rücken zugewandt. Doch nicht immer ist das Landleben so idyllisch, wie man denkt. Um das perfekte Zuhause in weniger stark besiedelten Regionen Deutschlands zu finden und Konflikten vorzubeugen, sollte der Umzug gut geplant werden.

 

 

Checkliste für den Umzug erstellen



Als Erstes ist es ratsam, eine persönliche Checkliste mit den Aspekten anzufertigen, die besonders wichtig sind. Sie sollten sich beispielsweise Fragen stellen wie:

 

  1. Arbeite ich viel im Fernarbeitsmodus oder fahre ich jeden Tag zur Arbeit?

  2. Wie gut müssen für mich die Infrastruktur und die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sein?

  3. Wie weit können die Einkaufsmöglichkeiten entfernt sein und wie sieht es mit der ärztlichen Versorgung in der Region aus?

  4.  

Wer von zuhause aus arbeitet, erfordert eine gute Internetverbindung. Das ist auf dem Land nicht überall gegeben. Zudem sind die Infrastruktur und die Bahnverbindungen im Speckgürtel normalerweise besser als in weiter entlegenen Gebieten.

 

 

Laufende Nebenkosten für das Haus



Wer von einer Mietwohnung in ein Haus mit Garten zieht, sollte beachten, dass mehr Kosten auf ihn zukommen. Neben den üblichen Betriebskosten fallen weitere an: zum Beispiel für die Abwasserentsorgung, die Grundsteuer oder die Straßenreinigung. Eigentümer leisten abhängig von Wohnfläche, Wohnort und Makler Peine Haushaltsgröße jährlich mehrere tausend Euro für laufende Unterhaltskosten. Regionale Makler sind mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut und können Immobiliensuchende zu anfallenden Kostenpunkten aufklären.

 

 

Baugrundstück oder Haus auf dem Land kaufen



Mit der wachsenden Nachfrage nach Wohnraum auf dem Land steigen auch dort die Preise. Zudem werden Baugrundstücke immer weniger. Wenn Umzugswillige eines finden, haben sie viele Wettbewerber. Um sicherzustellen, dass es sich wirklich um ein Baugrundstück handelt oder um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, ist es empfehlenswert, einen Makler an der Seite zu haben.

Dieser kann passende Immobilien finden, den Kaufprozess mit samt Unterlagenbeschaffung unterstützen und bei Bedarf die alte Immobilie in der Stadt zu einem fairen Preis verkaufen. Außerdem vermeidet man durch die Begleitung eines Immobilienmaklers Fehler, die später unter Umständen nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Ist die Immobilie einmal bezahlt, ist es nicht leicht, den Rückkauf abzuwickeln.

Suchen Sie eine neue Immobilie oder wollen Ihre alte verkaufen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen gern zur Seite.

Foto: © ArturVerkhovetskiy/Depositphotos.com

Achten Sie darauf, wenn Sie von einer Wohnung in ein Eigenheim umziehen!

Makler Peine

Sie haben endlich Ihre Wunschimmobilie gefunden und wollen nun aus Ihrer Mietwohnung ausziehen und in Ihr neues Haus umziehen.

Eine schlechte Planung der Kündigung und des Umzugs kann die Vorfreude auf das neue Eigenheim schnell verderben.

Hier erfahren Sie, auf welche Dinge Sie achten sollten.

Viele Mieter, die frühzeitig eine neue Immobilie gefunden haben, können die Doppelbelastung durch alte Miete und Abzahlung des Immobilienkredits oft nicht bewältigen.

Einen Nachmieter zu finden, ist der einfachste Weg, um aus dem Mietvertrag auszusteigen.

So einfach ist das aber nicht.

Nur wenn eine Nachmieterklausel im Mietvertrag festgehalten wurde, ist das vorzeitige Beenden eines Mietvertrags durch einen neuen Nachmieter gültig.

 

 

Vor dem Umzug renovieren



Kaum ein Thema sorgt soviel für Verstimmug zwischen den Mietern und Vermietern wie die Frage, in welchem Zustand die Wohnung überlassen werden muss. Entgegen der allgemeinen Meinung ist es nämlich so, dass nicht etwa der Mieter, sondern der Vermieter im Zuge seiner Instandhaltungspflicht für die Renovierungsarbeiten zuständig ist. Die im Mietvertrag in der Regel als „Schönheitsreparaturen“ bezeichneten Arbeiten sind daher nur in einem sehr engen Rahmen tatsächlich durch den Mieter vorzunehmen. Und das auch nur dann, wenn die entsprechenden Klauseln auch wirklich gültig sind. Wenn der Mietvertrag zum Beispiel ganz starr vorschreibt, wann und wie oft Schönheitsreparaturen vorzunehmen sind, ist die gesamte Vereinbarung ungültig. Es ist also durchaus ratsam, den eigenen Vertrag im Vorfeld des Auszugs juristisch prüfen zu lassen.

 

 

Keine Erstattung der Mietkaution vor dem Umzug



Auch bei der Rückerstattung der Mietkaution scheiden sich die Geister. Tatsächlich ist es aber so, dass es keinen vorgeschriebenen Zeitrahmen für die Rückerstattung der Mietkaution gibt. Gerichte haben in der Vergangenheit aber geurteilt, dass der Vermieter sechs Monate Zeit hat, um etwaige Ansprüche zu prüfen. Der Hauptgrund dafür sind die Abrechnungen der Betriebskosten, welche erst zur Mitte des Jahres vorliegen. Daraus können Nachzahlungen für den Mieter entstehen. Wenn dieser Ende des Vorjahres ausgezogen ist, wartet er unter Umständen länger als sechs Monate auf seine Kaution.

Wenn der große Tag kommt, vergessen Sie nicht wirklich alles aus der Wohnung mitzunehmen. Auch wenn kleine Einbauten die Wohnung aufwerten, so sind Sie doch dazu verpflichtet diese mit in das neue Haus zu nehmen, oder eben zu entsorgen. Aber bitte nicht im Hof. Wenn Sie wirklich nicht wissen wohin mit Ihrer Duschabtrennung oder Ihrer Einbauküche, dann fragen Sie doch einfach mal nett bei Ihrem Vermieter nach. Viele Vermieter willigen gerne ein, wenn der Nachmieter die Einbauten übernimmt.

Sie suchen nach einem Eigenheim? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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